Richtlinien 2019
Fördertätigkeit
In den Genuss der Fördertätigkeit der Stiftung Eduard Bick gelangen weltweit alle professionellen Künstler_innen der Sparten Visuelle Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Film, ebenso Architektur.
Um die Erträge zu erhöhen und damit den Künstler_innen die Häuser zu möglichst günstigen Tarifen zur Verfügung stellen zu können, dürfen Kunstfreund_innen zu Zeiten allfälliger Leerstände die Casa Bick und das Atelier Bick nutzen. Kunstfreund_innen zahlen einen Solidaritätszuschlag.
Die Stiftung kann Partnerschaften eingehen, sofern der Stiftungszweck gewährleistet bleibt.
Modus zur Vergabe der Häuser:
- Am 23.10.2018 wird die Buchungsmöglicheit öffentlich ausgeschrieben.
- Vom 24.10.2018 bis 18.11.2018 werden die Buchungswünsche gesammelt und danach möglichst gerecht erfüllt.
- Nach dem 18.11. erfolgt die Vergabe in der Regel nach Eingang der Buchung.
- Gibt es für den gleichen Zeitpunkt mehrere Buchungswünsche, sucht die Stiftung mit den Beteiligten nach Lösungen.
- Buchungen, die dem Unterhalt der Häuser dienen, haben Vorrang, werden aber nach Möglichkeit in buchungsschwache Zeiten gelegt.
Vertrag
Nach der Buchung wird den Mieter_innen in der Regel umgehend (aber erstmals ab 20.11.2018) per Mail ein Mietvertrag zugestellt. Das Akzeptieren der Richtlinien ist Bestandteil des Vertrages.
Anzahlung
Nach Zustellen des Mietvertrages ist in der Regel innert 30 Tagen (aber nicht vor 31.12.2018) eine Anzahlung in Höhe von 35% der Miete zu leisten.
Restzahlung
Spätestens bis 10 Tage vor Mietbeginn ist der Restbetrag einzuzahlen.
Erfolgt die Buchung kurzfristig, ist umgehend der Gesamtbetrag einzuzahlen.
Stornierung
Falls der Aufenthalt nicht angetreten werden kann, muss dies der Buchungsstelle ([email protected]) schriftlich per Post oder per Mail unter Angabe des Grundes gemeldet werden. Falls die Buchung weniger als 30 Tage vor der Anreise annulliert oder die Aufenthaltsdauer geändert wird, werden folgende Kosten in Prozenten des Gesamtpreises erhoben:
- 29 - 15 Nächte vor Aufenthaltsbeginn 30%
- 14 - 7 Nächte vor Aufenthaltsbeginn 80%
- danach 100%
Anreise ab 15:00 Uhr
Abreise bis spätestens 10:30 Uhr
Haustiere
Ein Haustier ist gestattet, muss aber angemeldet werden. Die Reinigungskosten erhöhen sich um CHF 20.–
Stand 23.10.2018