Richtlinien 2016
Fördertätigkeit
In den Genuss der Fördertätigkeit der Stiftung Eduard Bick gelangen weltweit alle professionellen Künstler_innen der Sparten Visuelle Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Film, ebenso Architektur. Die Häuser sind auch für längere Arbeitsaufenthalte geeignet.
Um die Erträge zu erhöhen und damit den Künstler_innen die Häuser zu möglichst günstigen Tarifen zur Verfügung stellen zu können, dürfen Kunstfreund_innen zu Zeiten allfälliger Leerstände die Casa Bick und das Atelier Bick nutzen. Kunstfreund_innen zahlen einen Solidaritätszuschlag.
Die Stiftung kann Partnerschaften eingehen, sofern der Stiftungszweck gewährleistet bleibt.
Seit 2014 ermöglicht visarte den Vorstandsmitgliedern ihrer Sektionen vergünstigte Aufenthalte in den Häusern der Stiftung. (Casa Maria: März bis Juni, September, Oktober; Casa Bick: März bis Juni, September bis November; Atelier Bick: März bis Juni, September bis Dezember). Zudem mietet visarte die Häuser jährlich je 28 Tage zur Vergabe von Aufenthaltsstipendien an ihre Mitglieder.
Modus zur Vergabe der Häuser:
- Die Buchungen erfolgen in der Regel nach Eingang der Buchung
- Gibt es für den gleichen Zeitpunkt mehrere Buchungswünsche, sucht die Stiftung mit den Beteiligten nach Lösungen.
- Buchungen, die dem Unterhalt der Häuser dienen, haben Vorrang.
Vertrag
Nach der Buchung wird den Mieter_innen in der Regel umgehend per Mail ein Mietvertrag zugestellt. Das Akzeptieren der Richtlinien ist Bestandteil des Vertrages.
Anzahlung
Nach Zustellen des Mietvertrages ist in der Regel innert 30 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 35% der Miete zu leisten.
Restzahlung
Spätestens bis 10 Tage vor Mietbeginn ist der Restbetrag einzuzahlen.
Erfolgt die Buchung kurzfristig, ist umgehend der Gesamtbetrag einzuzahlen.
Stornierung
Falls der Aufenthalt nicht angetreten werden kann, muss dies der Buchungsstelle ([email protected]) schriftlich per Post oder per Mail unter Angabe des Grundes gemeldet werden. Falls die Buchung weniger als 30 Tage vor der Anreise annulliert oder die Aufenthaltsdauer geändert wird, werden folgende Kosten in Prozenten des Gesamtpreises erhoben: - 29 - 15 Nächte vor Aufenthaltsbeginn 30%
- 14 - 7 Nächte vor Aufenthaltsbeginn 80%
- danach 100%
Anreise ab 15:00 Uhr
Abreise bis spätestens 10:30 Uhr
Haustiere
Ein Haustier ist gestattet, muss aber angemeldet werden. Die Reinigungskosten erhöhen sich um CHF 20.–
Stand 13.10.2015